Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Luxembourg-city in Bloom“

Die folgenden verbindlichen Bedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel „Luxembourg-city in Bloom“ (nachfolgend „Gewinnspiel“) der Union Commerciale de la Ville de Luxembourg (nachfolgend „UCVL“) mit Sitz in 1, rue Philippe II, L-2340 Luxemburg.

Artikel 1 – Teilnahme und Ablauf

  1. Zu gewinnen gibt es einen Einkaufsgutschein im Wert von 200 €, einlösbar bei Mitgliedsgeschäften der UCVL, die auf der Shopping Map aufgeführt sind.
  2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen über 18 Jahren mit Wohnsitz in der Großregion (Großherzogtum Luxemburg, Lothringen, Wallonien, Rheinland-Pfalz, Saarland). Im Zweifelsfall muss der Teilnehmer Alter und Wohnsitz nachweisen.
  3. Alle Angaben der Teilnehmer müssen der Wahrheit entsprechen. Bei Falschangaben behält sich die UCVL das Recht vor, den Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt beim Teilnehmer.
  4. Pro Person ist nur eine Teilnahme erlaubt.
  5. Mitarbeiter der UCVL und deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  6. Das Gewinnspiel findet vom 7. Mai bis zum 31. Mai 2025 auf der Website www.concours-cityshopping.lu statt.
  7. Die Teilnahme erfolgt durch:
    a. Scannen des QR-Codes „Luxembourg-city in Bloom“ auf den Schaufenstern der teilnehmenden Geschäfte oder durch direkten Besuch der Website www.concours-cityshopping.lu,
    b. Abstimmung für das bevorzugte Schaufenster,
    c. Bestätigung der Abstimmung per E-Mail.
  8. Die Auslosung erfolgt unter allen Teilnehmern, die ihre Stimme per E-Mail bestätigt haben.
  9. Der Gewinner wird am 4. Juni 2025 auf unseren Social-Media-Kanälen (Facebook und Instagram) bekannt gegeben.
  10. Der Gewinner wird per E-Mail kontaktiert, wobei die im Abstimmungsformular angegebene Adresse verwendet wird. Er muss sich bei der UCVL unter den in der E-Mail angegebenen Kontaktdaten melden.
  11. Andere Teilnehmer erhalten keine Benachrichtigung.

Artikel 2 – Ablehnung der Anmeldung

Die UCVL kann eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Teilnahme. Zudem behält sich die UCVL das Recht vor, bereits akzeptierte Teilnehmer jederzeit vom Gewinnspiel auszuschließen.

Artikel 3 – Personenbezogene Daten

  1. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten, die für die Teilnahme erforderlich sind, von der UCVL zum Zweck der Benachrichtigung der Gewinner während der Dauer des Gewinnspiels gesammelt, gespeichert und verwendet werden.
  2. Der Gewinner stimmt zu, dass sein Profilname auf der Instagram-Seite https://www.instagram.com/cityshoppingluxembourg/ und der Facebook-Seite https://www.facebook.com/cityshoppingluxembourg genannt wird.
  3. Der Teilnehmer hat das Recht auf kostenlosen Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und deren Berichtigung. Er hat auch das Recht auf Löschung seiner Daten; übt er dieses Recht jedoch während des Gewinnspiels aus, gilt dies als Verzicht auf die Teilnahme. Solche Anfragen sind schriftlich an die Union Commerciale de la Ville de Luxembourg zu richten, unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises, die vom Teilnehmer unterschrieben ist.
  4. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen, indem er eine E-Mail an info@cityshopping.lu sendet; dies beendet seine Teilnahme am Gewinnspiel.
  5. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht.

Artikel 4 – Kommunikation

Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel sind per Einschreiben an folgende Adresse zu senden:

Union Commerciale de la Ville de Luxembourg
1, rue Philippe II
L-2340 Luxemburg

Artikel 5 – Haftungsbeschränkung von Cityshopping Luxembourg

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel impliziert die vorbehaltlose Annahme dieser Teilnahmebedingungen.

Dieses Regelwerk unterliegt luxemburgischem Recht. Alle Bestimmungen dieses Regelwerks bilden die rechtliche Grundlage zwischen der Union Commerciale de la Ville de Luxembourg und den Teilnehmern des Gewinnspiels. Für alle Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich beigelegt werden können, sind ausschließlich die Gerichte der Stadt Luxemburg im Großherzogtum Luxemburg zuständig.